Neuer Vorsitz im Verwaltungsrat der GGL markiert Start der GlüStV 2021 Evaluierung
Geschrieben von Olivia Powell · 6.7.2026

Neuer Vorsitz im Verwaltungsrat der GGL markiert Start der GlüStV 2021 Evaluierung

Der planmäßige Wechsel an der Spitze
Am 1. Juli 2026 übernahm Christian Hochgrebe den Vorsitz des Verwaltungsrats der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und löste damit Sandro Kirchner ab, wobei das jährliche Rotationsprinzip der Behörde diesen Übergang vorsah, während die GGL gleichzeitig die erste gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vorbereitet, der Werbebeschränkungen, Einzahlungslimits, Verbraucherschutz und Maßnahmen zum verantwortungsvollen Glücksspiel prüft, wobei Kerngrenzen wie das Einsatzlimit von einem Euro bei Automatenspielen unverändert bleiben sollen.
Die Behörde setzt zugleich die konsequente Durchsetzung gegen illegale Anbieter als zentrales Ziel fort, und Beobachter notieren, dass Hochgrebe bereits in vorherigen Positionen Erfahrungen mit regulatorischen Prozessen sammelte, die nun in die anstehende Überprüfung einfließen.
Vorbereitung auf die gesetzliche Überprüfung
Die Evaluierung des GlüStV 2021 startet planmäßig und umfasst detaillierte Analysen zu Werbebeschränkungen sowie zu Einzahlungslimits, während Verbraucherschutzmaßnahmen und verantwortungsvolles Glücksspiel im Fokus stehen, und die GGL kündigte an, Daten aus den ersten Jahren der Umsetzung systematisch auszuwerten, damit fundierte Anpassungen möglich werden, ohne dass grundlegende Limits wie das Euro-Einsatzcap bei Slots verändert werden.
Experten der Behörde betonen, dass diese erste gesetzliche Bewertung entscheidende Erkenntnisse liefert, weil sie die Wirksamkeit der Regelungen anhand realer Marktdaten misst und zugleich die Durchsetzung gegen nicht lizenzierte Anbieter weiter vorantreibt.
Hochgrebes Aufgaben im neuen Amt
Christian Hochgrebe übernimmt die Leitung des Verwaltungsrats in einer Phase, in der die GGL sowohl die Evaluierung koordiniert als auch laufende Verfahren gegen illegale Angebote vorantreibt, und die jährliche Rotation stellt sicher, dass unterschiedliche Perspektiven der Bundesländer kontinuierlich einfließen, während Hochgrebe mit dem bestehenden Team die Vorbereitungen für die Überprüfung abschließt.
Die Behörde veröffentlichte dazu eine offizielle Mitteilung, die den Wechsel und die damit verbundenen Schwerpunkte erläutert, Wechsel im Verwaltungsratsvorsitz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder zum 1. Juli 2026, und Beobachter der Glücksspielregulierung verfolgen, wie diese personelle Kontinuität bei gleichzeitiger Erneuerung die laufenden Projekte unterstützt.

Schwerpunkte der bevorstehenden Evaluierung
Die Überprüfung des GlüStV 2021 richtet den Blick auf Werbebeschränkungen und Einzahlungslimits, während Verbraucherschutz sowie Maßnahmen zum verantwortungsvollen Glücksspiel detailliert analysiert werden, und die GGL plant, Ergebnisse aus Lizenzdaten sowie aus Meldungen zu Spielerschutzmechanismen einzubeziehen, damit die Bewertung umfassend ausfällt und gleichzeitig die Kernregelungen wie das Slot-Einsatzlimit unverändert bleiben.
Die Durchsetzung gegen illegale Betreiber bleibt ein durchgängiges Anliegen, weil die Behörde feststellt, dass nicht lizenzierte Angebote weiterhin erhebliche Risiken bergen, und Hochgrebe wird diese Linie gemeinsam mit den Vertretern der Länder fortsetzen, während die Evaluierung parallel voranschreitet.
Struktur der GGL und Rotationsprinzip
Das jährliche Rotationssystem der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder sorgt dafür, dass der Verwaltungsratsvorsitz regelmäßig wechselt, und dieser Mechanismus gewährleistet eine ausgewogene Beteiligung aller Bundesländer an strategischen Entscheidungen, während der Übergang von Kirchner zu Hochgrebe reibungslos vollzogen wurde und die laufenden Aufgaben ohne Unterbrechung fortgesetzt werden.
Die Behörde arbeitet mit einem föderalen Ansatz, der die Umsetzung des GlüStV 2021 in den einzelnen Ländern koordiniert, und die anstehende Evaluierung bietet Gelegenheit, Erfahrungen aus der Praxis zusammenzuführen und daraus Schlüsse für die weitere Regulierung zu ziehen.
Fazit
Der Wechsel im Verwaltungsratsvorsitz der GGL zum 1. Juli 2026 verbindet personelle Erneuerung mit der Vorbereitung auf die erste gesetzliche Evaluierung des GlüStV 2021, und Christian Hochgrebe übernimmt Verantwortung in einer Phase, in der Werbebeschränkungen, Einzahlungslimits, Verbraucherschutz sowie verantwortungsvolles Glücksspiel systematisch geprüft werden, während die Durchsetzung gegen illegale Anbieter weiterhin Priorität genießt und Kernlimits unverändert bleiben.