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Christian Hochgrebe übernimmt den Vorsitz im GGL-Verwaltungsrat vor der GlüStV-Evaluierung

Geschrieben von Olivia Powell · 10.7.2026

Christian Hochgrebe übernimmt den Vorsitz im GGL-Verwaltungsrat vor der GlüStV-Evaluierung

Bild zeigt Christian Hochgrebe bei einer offiziellen Veranstaltung der GGL in Berlin

Am 1. Juli 2026 übernahm Christian Hochgrebe, Staatssekretär für Inneres in Berlin, den Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und damit die Leitung einer Institution, die sich unmittelbar auf die erste umfassende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vorbereitet; diese Bewertung muss laut gesetzlicher Vorgabe bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein und umfasst die zentralen Ziele des Spielerschutzes, der Kanalisierung von Nachfrage in den legalen Markt sowie der Bekämpfung illegalen Glücksspiels.

Die Übergabe erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die GGL ihre Strukturen weiter festigt, während die Bundesländer die Ergebnisse der Evaluierung erwarten, die Daten zu Spielverhalten, Lizenzierung und Marktanteilen auswerten soll; Hochgrebe bringt dabei Erfahrung aus der Berliner Innenpolitik mit, die bereits in föderalen Koordinierungsprozessen zum Tragen kam.

Der Übergang im Verwaltungsrat der GGL

Der Wechsel im Vorsitz markiert eine kontinuierliche Entwicklung innerhalb der Behörde, die seit ihrer Gründung für die Umsetzung des GlüStV 2021 zuständig ist; Hochgrebe löst den bisherigen Vorsitzenden ab und übernimmt damit die Koordination zwischen den Ländern sowie die Vorbereitung der Berichte, die bis Ende 2026 vorliegen müssen. Beobachter der Glücksspielregulierung stellen fest, dass solche personellen Veränderungen oft mit anstehenden gesetzlichen Fristen einhergehen und die institutionelle Stabilität unterstreichen.

Die GGL als gemeinsame Einrichtung der Länder hat in den vergangenen Jahren Lizenzverfahren, Werberichtlinien und Überwachungsmechanismen etabliert, sodass der neue Vorsitzende auf bestehende Prozesse aufbauen kann; die anstehende Evaluierung verlangt jedoch eine detaillierte Analyse der bisherigen Maßnahmen und ihrer Wirkung auf den Markt.

Vorbereitung auf die gesetzliche Evaluierung bis Dezember 2026

Bis zum 31. Dezember 2026 muss die erste umfassende Prüfung des GlüStV 2021 erfolgen, die Aspekte wie die Wirksamkeit von Spielerschutzmaßnahmen, den Erfolg bei der Lenkung von Spielern in regulierte Angebote und die Reduzierung illegaler Anbieter umfasst; die GGL sammelt hierfür Daten aus Lizenzberichten, Marktzahlen und wissenschaftlichen Studien, die anschließend von den Ländern bewertet werden. Hochgrebe wird in dieser Phase die administrative Koordination leiten und die Zusammenarbeit mit externen Experten sowie den zuständigen Ministerien organisieren.

Die Behörde hat bereits Vorarbeiten geleistet, indem sie Statistiken zu legalen und illegalen Angeboten zusammengetragen hat; diese Grundlage soll nun erweitert und für die finale Bewertung aufbereitet werden, wobei die Ergebnisse möglicherweise Anpassungen am bestehenden Vertrag nach sich ziehen könnten.

Bild zeigt die GGL-Zentrale und Dokumente zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags

Zentrale Ziele des GlüStV 2021 im Fokus der Prüfung

Der GlüStV 2021 verfolgt drei wesentliche Ziele, die während der Evaluierung im Mittelpunkt stehen: den Schutz von Spielern vor Sucht und finanziellen Risiken, die Kanalisierung von Spielnachfrage in den regulierten Bereich sowie die konsequente Bekämpfung illegaler Glücksspielangebote; die GGL überwacht die Umsetzung dieser Ziele durch Lizenzvergaben, technische Standards und Werbebeschränkungen. Daten aus den ersten Jahren nach Inkrafttreten zeigen, dass ein signifikanter Anteil der Online-Aktivitäten bereits über lizenzierte Anbieter läuft, während weiterhin Maßnahmen gegen nicht regulierte Plattformen ergriffen werden.

Die Evaluierung wird auch untersuchen, wie effektiv die föderale Struktur die einheitliche Anwendung des Vertrags gewährleistet; Hochgrebe bringt als Berliner Staatssekretär Kenntnisse über die Abstimmungsprozesse zwischen Bund und Ländern mit, die in diesem Kontext relevant sind.

Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der Länder

Die GGL fungiert als zentrale Schnittstelle für die Länder bei der Umsetzung des GlüStV 2021, und der neue Vorsitzende wird die laufenden Projekte zur Datenharmonisierung und Berichterstattung vorantreiben; bis Dezember 2026 müssen die Ergebnisse der Evaluierung vorliegen, damit die Länder über mögliche Nachbesserungen entscheiden können. Die Behörde hat bereits einen Bericht über die Glücksspielbehörde veröffentlicht, der als Grundlage für weitere Analysen dient und Statistiken zu Lizenzierungen sowie Überwachungsmaßnahmen enthält.

Personelle Kontinuität in der Führung spielt eine Rolle, da die anstehenden Aufgaben eine enge Abstimmung zwischen den Bundesländern erfordern; die Übernahme des Vorsitzes durch Hochgrebe erfolgt daher zu einem Zeitpunkt, der die Vorbereitung auf die gesetzliche Frist unterstützt.

Conclusion

Die Ernennung Christian Hochgrebes zum Vorsitzenden des GGL-Verwaltungsrats am 1. Juli 2026 steht im direkten Zusammenhang mit der bevorstehenden Evaluierung des GlüStV 2021, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein muss; die Behörde konzentriert sich dabei auf die dokumentierten Ziele des Spielerschutzes, der Marktkanalisierung und der Illegalitätsbekämpfung, während die Länder die Ergebnisse für künftige Entscheidungen nutzen werden. Die Entwicklung zeigt, wie personelle und institutionelle Schritte mit gesetzlichen Vorgaben verzahnt sind und die Umsetzung des Vertrags weiter begleiten.